Selber machen...

Von der Knallerbse bis zum fertigen Feuerwerkspaket Hier finden Sie Feuerwerksartikel der Klasse 2. Die von unseren Pyrotechnikern ausgesuchten Profieffekten sind alle in Deutschland durch die BAM zugelassen. Sie als Feuerwerksfan haben nun die Möglichkeit mit einer Ausnahme- und Kaufgenehmigung diese Sortimente der Spitzenklasse das ganze Jahr und zu Silvester zu erwerben und zu verwenden.

Je nach Bundesland kann die dafür zuständige Behörde (meist das Ordnungsamt) eine Erlaubnis erteilen. Wir weisen Sie als Firma darauf hin, dass Sie als Verwender auf eigenes Risiko handeln.

Unser komplettes Sortiment an Einzelfeuerwerksartikeln und Feuerwerkspaketen finden Sie demnächst in unserem Online-Shop (www.knallerhandel.de).

Hinweise: Für Höhenfeuerwerke benötigen Sie einen größeren Sicherheitsabstand als bei den Partyfeuerwerken. Zuschauer und Objekte, bewohnte Häuser, Fahrzeuge und Zelte müssen einen Mindestabstand von mindestens 50 Metern und je nach Größe des Feuerwerks bis zu 150 Metern einhalten! Bei Großveranstaltungen muss Sicherheitspersonal vom Veranstalter gestellt werden.

Bei der Veranstaltungsplanung sollten Sie daran denken, dass Feuerwerke in den Monaten der mitteleuropäischen Sommerzeit um 22:30Uhr beendet sein müssen. Von Mai bis Juli um 23:00Uhr und in den übrigen Monaten (Oktober bis April) um 22:00Uhr. Feuerwerke nach den genannten Uhrzeiten sind grundsätzlich verboten und bedürfen einer Ausnahmegenehmigung!


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